Lauterbach (pm). Ein Besuch in der Sauna: das ist Wohlfühlen, den Körper pflegen und der Gesundheit frönen. Echtes Wohlgefühl stellt sich allerdings nur ein, wenn nach dem Aufguss die heiße Luft in der Sauna verwedelt wird. Gerade darauf musste in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Pandemie jedoch verzichtet werden. Doch das ändert sich jetzt:
Das Freizeitzentrum kann seit Mittwoch in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Deutschen Sauna-Bund das Wedeln während den Aroma-Aufgüssen wieder ausführen. Saunaaufgüsse mit Wedeln werden auf der Grundlage der »Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen« durchgeführt. Aufgrund der hohen Temperaturen im Saunaraum findet eine thermische Desinfektion statt. Das Aufgusswasser wird vorsichtig und flächig auf die bis zu 400 Grad Celsius heißen Steine verteilt und verdampft unmittelbar. Somit findet das Verwedeln im hohen Temperaturbereich statt, und es ist anzunehmen, dass analog zu einer in diesem Temperaturmilieu nachgewiesenen signifikanten Reduzierung von Bakterien auch Viren in ähnlichem Umfang abgetötet werden. Unverändert gilt jedoch, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden müssen.
Ein Verwedeln kann zu zusätzlichen Verdünnungseffekten führen. Der maximal zwölfminütige Aufenthalt in der Schwitzkabine reduziert ein mögliches Infektionsrisiko ebenfalls. Der Aufguss sollte unter Verzicht auf Sprechen durchgeführt werden. Nach dem Aufguss wird der Saunaraum gründlich gelüftet.
Darüber hinaus hat sich unter Saunagängern seit Jahrzenten die Verhaltensweise etabliert, Saunabesuche bei Anzeichen von Infektionssymptomen zu unterlassen.
Zuletzt bleibt festzustellen, dass laut dem Deutschen Sauna-Bund während der vergangenen Öffnungsphase bei etwa 20 Millionen Saunabesuchen kein einziger Infektionsfall, ursächlich durch den Besuch einer öffentlichen Saunaanlage zurückzuführen war.
Die zunehmende hohe Durchimpfung der Gäste führt insgesamt zur weiteren Abnahme der Gefährdung und macht öffentliche Saunaanlagen im Vergleich zu anderen Branchen (Einzelhandel, etc.) in Bezug auf das Infektionsgeschehen zu einem relativ sicheren Ort.
Für den unbeschwerten Saunabesuch gelten verschiedene Regelungen und Hygienemaßnahmen. Deshalb gibt es auch für die Sauna zwei Zeitfenster: Sauna: Dienstag - Freitag von 14 bis 17.30 Uhr und von 18.30 bis 22 Uhr; Samstag, Sonn- und Feiertage von 10 bis 15 Uhr und von 16 bis 21 Uhr.
Die Besucher können vorab die aktuelle Belegung der Sauna auf der Internetseite www .freizeitzentrum-lauterbach.de einsehen. Pro Zeitfenster sind in der Sauna 50 Gäste gleichzeitig erlaubt.
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